Seit April 2018 können Patienten mit uroonkologischen Tumoren innerhalb der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) optimal angebunden werden. Dahinter steht die Bestrebung des Gesetzgebers, den ambulanten und stationären Sektor enger zu verzahnen. Oder ist es doch ein weiterer Schritt, den Kliniken den Weg in die ambulante Versorgung zu ebnen?
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