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09.07.2021 | COVID-19 | Nachrichten

Ab 1. August

Praxen müssen Bürgertest-Ergebnisse an die Corona-Warn-App senden können

verfasst von: Kathrin Handschuh

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Wenn Patienten auf das Ergebnis eines Bürgertests in der Corona-Warn-App zugreifen möchten, müssen Ärzte das ermöglichen. Andernfalls gibt es kein Honorar.

Für die Abrechnung von Bürgertests gelten ab 1. August neue Voraussetzungen: Arztpraxen und Apotheken müssen dann technisch dazu in der Lage sein, auf Wunsch der Patienten die Testergebnisse an die Corona-Warn-App (CWA) weiterzuleiten. Eine Vergütung nach Paragraph 4a werde nur gewährt, „wenn der Leistungserbringer die Ergebnismitteilung und die Erstellung eines COVID-19-Testzertifikats auch über die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts anbietet und auf Wunsch der getesteten Person über die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts übermittelt“, heißt es in der Corona-Testverordnung vom 24. Juni. Seit Juli erhalten Leistungserbringer je Test acht Euro, für die Sachkosten können maximal 4,50 Euro geltend gemacht werden.

Die KBV weist in einer Mitteilung von Freitag darauf hin, dass diese Regel nur für Bürgertestungen gilt. Für alle anderen PoC-Antigen-Tests, die Ärzte durchführen, zum Beispiel bei Praxismitarbeitenden oder Kontaktpersonen, wenn kein PCR-Test erfolgt, sei eine Übermittlung der Testergebnisse an die Corona-Warn-App nicht erforderlich.

CWA-Schnelltestportal zur kostenlosen Nutzung

Praxen, die nicht über eine Software für das Testmanagement verfügen, können das kostenfreie CWA-Schnelltestportal der Bundesregierung nutzen, das die Telekom-Tochter T-Systems bereitstellt. Die KBV beruft sich auf eine Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums, in der Ärztinnen und Ärzten empfohlen wird, sich bei dem Portal bis zum 14. Juli zu registrieren.

Nur so könne sichergestellt werden, dass die Praxis definitiv zum 1. August das Portal nutzen und die Testergebnisse ab diesem Zeitpunkt an die Corona-Warn-App übermitteln könne. Bei Fragen zur Anbindung an die App können sich Ärzte an die Corona-Warn-App-Hotline von T-Systems wenden. 

Quelle: Ärzte Zeitung

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