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Erschienen in: MMW - Fortschritte der Medizin 19/2021

04.11.2021 | Abrechnung | Aus der Praxis-Zimmermann Zur Zeit gratis

Abrechnung nach UV-GOÄ

COVID-19 gilt in vielen Fällen als Berufskrankheit

verfasst von: Dr. med. Gerd W. Zimmermann

Erschienen in: MMW - Fortschritte der Medizin | Ausgabe 19/2021

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Auszug

Eine COVID-19-Erkrankung kann grundsätzlich auch als Berufskrankheit zulasten der Unfallversicherung versorgt werden. Arzt und Patient müssen checken, ob die Voraussetzungen vorliegen. Auch eine Einstufung als Arbeitsunfall kommt infrage (siehe S. 34).
Metadaten
Titel
Abrechnung nach UV-GOÄ
COVID-19 gilt in vielen Fällen als Berufskrankheit
verfasst von
Dr. med. Gerd W. Zimmermann
Publikationsdatum
04.11.2021
Verlag
Springer Medizin
Schlagwörter
Abrechnung
GOÄ
COVID-19
Erschienen in
MMW - Fortschritte der Medizin / Ausgabe 19/2021
Print ISSN: 1438-3276
Elektronische ISSN: 1613-3560
DOI
https://doi.org/10.1007/s15006-021-0369-7

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