Die Nachgewährung von Urlaub ist nur bei Arbeitsunfähigkeit möglich. Bei Corona-Quarantäne gibt es diese Möglichkeit nicht – auch nicht für Krankenhauspersonal nach Kontakt zu Patienten.
07.08.2022 | COVID-19 | Nachrichten
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Die Nachgewährung von Urlaub ist nur bei Arbeitsunfähigkeit möglich. Bei Corona-Quarantäne gibt es diese Möglichkeit nicht – auch nicht für Krankenhauspersonal nach Kontakt zu Patienten.