Die Arzneimittelbehörde BfArM verordnet Apotheken, Kliniken, Pharmagroßhändlern und -herstellern strikte Bestell- und Lieferdisziplin. Hintergrund ist die Zahl steigender Lieferengpässe.
Um gravierenderen Engpässen in der Marktversorgung vorzubeugen, hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jetzt eine Kontingentierung des Medikamenteneinkaufs öffentlicher Apotheken, Krankenhäuser sowie des pharmazeutischen Zwischenhandels erlassen.
In einer Mitteilung auf ihrer Website bestätigt die Bonner Behörde, dass es auch auf den einzelnen Handelsstufen schon zu Hamsterkäufen kommt: „Gemäß vorliegenden Informationen findet aktuell verstärkt eine übermäßige Bevorratung bei einzelnen Marktteilnehmern mit Arzneimitteln statt, die in direkter Folge zu einer Ungleichverteilung führt.“
Und weiter: „Um dieser Ungleichverteilung entgegenzuwirken, werden die pharmazeutischen Unternehmer und der pharmazeutische Großhandel aufgefordert, Arzneimittel nicht über den normalen Bedarf hinaus zu beliefern.“
Lieferlimit am Vorjahr
Hinsichtlich des Einkaufs öffentlicher Apotheken ergeht demnach die Anordnung, dass Großhändler nur die gesetzliche Mindestbevorratung für eine Woche zu gewährleisten haben. „Die Belieferung mit Arzneimitteln soll auf Basis der Abgabemengen des Vorjahres erfolgen“, heißt es; davon dürfe nur in begründeten Fällen abgewichen werden.
Krankenhäuser sollen sich nach dem Willen der Behörde mit Arzneimitteln, die im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie angewendet werden, nicht über den durchschnittlichen Bedarf für acht Wochen hinaus eindecken. Für alle übrigen Arzneimittel soll die Bevorratung den durchschnittlichen vierwöchigen Bedarf nicht überschreiten.
Lieferungen der Hersteller an den Großhandel sollen einer Mindestbevorratung für zwei Wochen dienen und sich ebenfalls an den Liefermengen des Vorjahres orientieren. Und auch in dieser Beziehung darf davon nur in begründeten Ausnahmen abgewichen werden.
Erkennbar mehr Ausfallmeldungen
„Die gewählten Beschränkungen, insbesondere die gewählten Bevorratungszeiträume sind notwendig und angemessen“, so die Behörde. Sie würden auch nur bis zum Ende der Pandemie gelten.
„Der Zeitpunkt der Beendigung der Anordnung wird vom BfArM mitgeteilt.“ Darüber hinaus versichert die Behörde, derzeit nach wie vor noch keine Hinweise darauf zu haben, dass eine „kurzfristige Einschränkung der Arzneimittelversorgung aufgrund von Produktionsausfällen in Regionen, die von der Ausbreitung des Coronavirus besonders betroffen sind“, droht.
Die Liste der dem BfArM von Zulassungsinhabern gemeldeten Lieferengpässe führt aktuell 340 Produkte auf, was einer Erhöhung gegenüber Vorjahresmittel um etwa 25 Prozent entspricht. (cw)
Quelle: Ärzte Zeitung