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04.10.2020 | COVID-19 | Nachrichten

Nationale Teststrategie Version 3.0

Spahn plant kostenlose Corona-Antigen-Tests für Praxen, Kliniken, Heime und Co

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Minister Spahn krempelt die Teststrategie um: Mitarbeiter, Patienten und Betreute im Gesundheitswesen und sozialen Einrichtungen sollen bald wöchentlich kostenfreie Corona-Tests erhalten. Nicht mehr im Fokus: Reiserückkehrer. Dafür sollen die KV-Testzentren anders finanziert werden.

Ärzte, Pflegekräfte und andere Mitarbeiter in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen sollen in Kürze einmal in der Woche kostenfreie Corona-Schnelltests erhalten können. Das sehen Pläne aus dem Bundesgesundheitsministerium für eine Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) vor. Auch Besucher von Pflegeeinrichtungen sollen danach künftig kostenfrei Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 erhalten können.

Der Referentenentwurf liegt der „Ärzte Zeitung“ vor. Er muss noch in die Ressortabstimmung. Die Mitarbeiter von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) planen ein Inkrafttreten der Neuerung für den 15. Oktober. Das Bundesgesundheitsministerium ist derzeit nach Paragraf 20i Absatz 3 SGB V ermächtigt, die Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrats selbst zu erlassen. Zuerst hatte am Samstag der „SPIEGEL“ in seiner Online-Ausgabe über die Pläne berichtet.

„Schnelltests kommen vor allem für Besucher, Beschäftigte, Bewohner und Patienten von Pflegeheimen und Krankenhäusern in Betracht“, sagte Spahn der „Bild am Sonntag“ (BamS). „Damit können wir verhindern, dass sich alte und kranke Mitbürgerinnen und Mitbürger anstecken. Für sie ist die Gefahr von schwerwiegenden Folgen einer Infektion am größten.“

Test einmal in der Woche

In der neuen Testverordnung wird der bisherige Anspruch auf PCR-Tests für asymptomatische Personen, die Kontakt zu Infizierten hatten oder Teil eines lokalen Clusters sein könnten, fortgeschrieben. Gestrichen wird hingegen der Anspruch auf Tests für Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Diese Tests waren bei Fachleuten auf Kritik gestoßen.

Regelmäßige Tests bei Mitarbeitern und betreuten Personen im Gesundheitswesen und sozialen Einrichtungen waren hingegen schon früh von Verbänden und Fachgesellschaften gefordert worden. Spahn hatte bereits im Sommer angedeutet, die Teststrategie entsprechend zu ändern.

Dazu will Spahn nun einen regelmäßigen Anspruch auf kostenlose Antigentests einführen. Antigen-Schnelltests sind unter anderem bereits von Roche oder Abbott verfügbar. Sie führen allerdings zu deutlich mehr falsch-positiven Ergebnissen als die sehr viel spezifischeren PCR-Tests.

Anspruch auf wöchentliche Tests sollen Beschäftigte und Patienten haben sowie betreute, gepflegte oder untergebrachte Personen in

  • Krankenhäusern,
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren,
  • Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
  • Dialyseeinrichtungen,
  • stationären Pflegeeinrichtungen,
  • ambulanten Pflegediensten,
  • Arzt- und Zahnarztpraxen,
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe sowie
  • ambulanten Diensten der Eingliederungshilfe.

Nur Point-of-Care-Tests

Der Anspruch gilt auch für Besucher. Für Tests der Besucher, der bereits betreuten Personen sowie der Angestellten, also Praxis- und Klinikmitarbeiter sowie Pflegekräfte, dürfen allerdings nur „patientennahe“ Point-of-Care-Schnelltests zum Einsatz kommen, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf seiner Internetseite listet.

Die Einrichtungen sollen dafür über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) bis zu 50 Schnelltests pro Monat und „betreuter Person“ erhalten.

Erbringen dürfen die Tests nach der Verordnung die Gesundheitsämter sowie Arztpraxen und Testzentren der KVen. In dem Verordnungsentwurf werden die Labor-Antigentests pauschal mit 15 Euro je Test honoriert. Die Vergütung der PCR-Tests beträgt nach wie vor 50,50 Euro. Die ärztliche Leistung im Zusammenhang mit dem Test, also Gespräch und Attest, wird ebenfalls mit 15 Euro vergütet.

Honorar für Schulung des Pflegepersonals

Wenn Ärzte Reihentests etwa in Pflegeheimen oder dort an den Mitarbeitern durchführen, erhalten sie je Test 17 Euro, womit allerdings auch die Sachkosten abgedeckt sind. Für Tests an eigenen Mitarbeitern erhalten die Einrichtungen bzw. Praxen die Sachkosten für die verwendeten Tests von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) erstattet.

Ärzte können allerdings auch Pflegepersonal in stationären Pflegeeinrichtungen schulen, damit sie die Tests dort selbst durchführen können. Für die Schulung erhalten Ärzte pro Einrichtung pauschal 70 Euro. Abgrechnet wird in allen Fällen direkt mit der eigenen KV.

Der Verordnungsentwurf sieht erstmals auch eine Regelung zur Finanzierung der KV-Testzentren vor. Alle Kosten, die nicht etwa durch Vergütungen der Tests oder über eine EBM-Abrechnung abgedeckt werden, dürfen laut Verordnungsentwurf „durch die jeweiligen Betreiber gesammelt für alle betriebenen Testzentren gegenüber der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet werden“.

Die KVen erhalten diese Ausgaben und die Kosten für die Testabrechnung monatlich aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds durch das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) kompensiert. Das Bundesgesundheitsministerium schätzt Gesamtkosten „in Höhe eines mittleren dreistelligen Millionenbetrags, abhängig von der Entwicklung des Testgeschehens“.

Quelle: Ärzte Zeitung

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