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06.05.2020 | COVID-19 | Nachrichten

SARS-CoV-2

Vertragsärzte und Kassen wollen Corona-Tests auf Kosten der Steuerzahler

verfasst von: Anno Fricke

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Gesundheitsminister Jens Spahn schwebt vor, dass die Krankenkassen die Massentests auf das neue Coronavirus SARS-CoV-2 bezahlen. Sogar die Vertragsärzte stemmen sich gegen diesen Plan.

Vertragsärzte und Krankenkassen sprechen sich dafür aus, die geplante Ausweitung der Tests auf das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 aus Steuermitteln und nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu finanzieren.

In einem gemeinsamen Schreiben haben sich jetzt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband an die Fraktionen des Bundestages und an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages gewandt. Darin bitten sie die Parlamentarier darum, die Kosten für die Testungen sowie den damit verbundenen Aufwand der Vertragsarztpraxen nicht der gesetzlichen Krankenversicherung aufzubürden.

Grund: „Im Ergebnis würden dadurch der gesetzlichen Krankenversicherung die Übernahme von Kosten auferlegt, die aus gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen und den Aufgabenstellungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erwachsen“, heißt es in dem Schreiben, das der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

60 Millionen Euro für eine Million Tests

Enthalten sind die Regierungspläne im Entwurf des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, das am Donnerstag im Bundestag in erster Lesung beraten werden soll.

Damit soll das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt werden, per Verordnung zu bestimmen, dass die Kassen für ihre Versicherten die Kosten für Tests auf eine Infektion oder die Immunität übernehmen. Ausweislich des Gesetzentwurfs sollen sich die Kosten auf rund 60 Millionen Euro je eine Million zusätzlicher Tests belaufen.

KBV-Chef Dr. Andreas Gassen und GKV-Spitzenverbandsvorstand Stefanie Stoff-Ahnis betonen, dass sie die systematischen bevölkerungsmedizinischen Testungen auch von symptomfreien Menschen aus epidemiologischer Sicht für geboten halten. Mit ihren Strukturen und Instrumenten werde die gemeinsame Selbstverwaltung die Regierung bei diesem Vorhaben unterstützen.

Für die Abrechnung der Tests müssten keine neuen Strukturen aufgebaut werden, argumentieren die Mantelvertragspartner. Es reiche eine eindeutige Fallkennzeichnung.

Krankenhäuser fordern Sicherheiten

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht mit dem Gesetzentwurf die Finanzierung von umfassenden Tests von Patienten und Personal in den Krankenhäusern nicht geklärt. Fast alle Bundesländer sähen in ihren Verordnungen breitflächige Testungen im Krankenhaus vor.

Daraus ergebe sich ein Testvolumen von mindestens 500.000 Tests pro Woche. Die Kosten von rund 100 Millionen Euro im Monat seien bislang in den Fallpauschalen nicht einkalkuliert, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum am Mittwoch in Berlin.

Zudem fordern die Krankenhäuser einen finanziellen Schutzschirm für ambulante Krankenhausleistungen, konkret die Allgemeine spezialfachärztliche Versorgung (ASV) und die psychiatrischen Instituts- und Hochschulambulanzen.

Für Montag, 11. Mai, ist eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages angesetzt. Abschließend beraten und beschlossen werden soll das Gesetz am 14. Mai. Einen Tag später befasst sich der Bundesrat damit. Mitte Juni soll es in Kraft treten.

Quelle: Ärzte Zeitung

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