Ärzte dürfen Patienten mit leichten Erkältungssymptomen jetzt länger via Fernkontakt krankgeschreiben. Das gilt auch bei COVID-19-Verdacht, unter bestimmten Voraussetzungen.
Eine nur nach Telefonat mit dem Patienten erfolgende Krankschreibung darf jetzt für bis zu 14 Tage ausgestellt werden. Auf diese Verlängerung haben sich KBV und Krankenkassen zu Wochenbeginn verständigt. „Voraussetzung ist, dass es sich um eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege handelt“, heißt es.
Und: Die Regelung gilt auch, wenn ein Verdacht auf eine Coronainfektion besteht, aber nur das genannte Beschwerdebild geschildert wird. Vor zwei Wochen hatte die Selbstverwaltung bereits die Krankschreibung nach telefonischer Anamnese sowie die ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes für die Dauer einer Woche erlaubt. Die jetzige Verlängerung der Telefon-AU ist zunächst befristet bis 23. Juni.
An der Abrechnung hat sich nichts geändert: Das Porto für den Postversand der AU wird mit der GOP 40122 (90 Cent) angesetzt. Seit kurzem gilt das übrigens auch für den Versand von Rezepten und Überweisungen. War der Patient im selben Quartal bereits in der Praxis oder hatte einen Videokontakt, ist die Telefon-AU mit der Versichertenpauschale abgegolten. Gab es im Quartal noch keinen Kontakt, wird die Bereitschaftspauschale 01435 (88 Punkte) angesetzt.
Quelle: Ärzte Zeitung