Soll Ärzten die Meldung unerwünschter Wirkungen einer Corona-Impfung bezahlt werden, um Lücken bei der Erfassung zu vermeiden? Die Bundesregierung sieht dafür keinen Grund. Sie verweist auf Berufsrecht und Gesetzeslage.
18.04.2022 | COVID-19 | Nachrichten