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01.08.2022 | COVID-19 | Nachrichten

Zentral beschaffte Einheiten von Tixagevimab / Cilgavimab länger verkehrsfähig

verfasst von: (eb)

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Unter Berücksichtigung des Herstellungsdatums kann zentral beschafftes Evusheld® (Tixagevimab / Cilgavimab) – Charge CAAG – bis zum 18. August angewandt werden. Die entsprechenden Packungen tragen das Verfalldatum „Juli 2022“.

 Nach Information des Bundesministeriums für Gesundheit am Freitag sind Packungen des zentral beschafften Arzneimittels Evusheld® (AZD 7442; Tixagevimab / Cilgavimab) mit der Chargenbezeichnung CAAG und aufgedrucktem Verfalldatum „Juli 2022“ auch nach Ablauf dieses Datums bis zum 18. August 2022 weiterhin verkehrsfähig, wie die Arzneikommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) mitteilt. Für eine Anwendung über den 18. August 2022 hinaus lägen derzeit keine geeigneten Daten zur Stabilität vor. Eine Verlängerung der Haltbarkeit über den 18. August 2022 hinaus werde daher nicht unterstützt.

Die Haltbarkeit von Evusheld® des pharmazeutischen Unternehmers AstraZeneca beträgt derzeit gemäß Zulassung 18 Monate ab Herstellungsdatum. Im Fall der betreffenden Charge CAAG von Evusheld® wurde der 18. Februar 2021 als Herstellungsdatum bestätigt. Da auf den Packungen immer nur ganze Monate angegeben werden, tragen die Packungen das Verfalldatum „Juli 2022“. Die zuständige Bundesoberbehörde habe nach Prüfung des Sachverhalts einer Verlängerung der Verwendbarkeit bis zum 18. August 2022 zugestimmt, so die AkdÄ.

Die Antikörperkombination kann Patienten verordnet werden, bei denen aus medizinischen Gründen kein oder kein ausreichender Immunschutz gegen COVID-19 durch eine Impfung erzielt werden kann oder bei denen die Impfung kontraindiziert ist und Risikofaktoren für einen schweren Krankheitsverlauf vorliegen, erinnert die KBV in einer Mitteilung. Das Arzneimittel ist für Personen ab zwölf Jahren (mindestens 40 kg Körpergewicht) zugelassen und wird intramuskulär appliziert.

Ärztinnen und Ärzte könnten das Medikament somit auch noch in den nächsten Tagen in einer Stern- und Satellitenapotheke bestellen, wo zentral beschaffte Dosen gelagert sind, meldet die KBV. Die Abrechnung ihrer ärztlichen Leistungen erfolge in diesen Fällen nach der Monoklonale-Antikörper-Verordnung (MAKV).

Der Bund hatte nach Zulassung der Antikörperkombination Evusheld® mehrere tausend Dosen zentral eingekauft. Inzwischen werde das Medikament auch über die üblichen Vertriebswege des pharmazeutischen Großhandels und der Apotheken in den Verkehr gebracht. Es sei somit in jeder Apotheke erhältlich, so die KBV.

Auch die Finanzierung laufe künftig nicht mehr nach der MAKV, sondern über die gesetzlichen Krankenkassen. Dazu müsse der EBM, der noch keine Abrechnungsmöglichkeiten für eine präventive Anwendung von monoklonalen Antikörpern enthält, angepasst werden. Die KBV habe die Beratungen mit dem GKV-Spitzenverband bereits aufgenommen. 

Quelle: Ärzte Zeitung

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