Erschienen in:
18.12.2020 | Pädiatrische Pneumologie | Konsensuspapiere
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Verwendung von Masken bei Kindern zur Verhinderung der Infektion mit SARS-CoV-2
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (bvkj e. V.), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), der Gesellschaft für Pädiatrische Pneumologie (GPP), der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ), der Süddeutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (SGKJ) und der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP)
verfasst von:
Prof. Dr. med. Hans-Iko Huppertz, Prof. Dr. med. Reinhard Berner, Prof. Dr. med. Renate Schepker, Prof. Dr. med. Matthias Kopp, Dr. med. Andreas Oberle, Dr. med. Thomas Fischbach, PD Dr. med. Burkhard Rodeck, Prof. Dr. med. Markus Knuf, Prof. Dr. med. Matthias Keller, Prof. Dr. med. Arne Simon, Prof. Dr. med. Johannes Hübner
Erschienen in:
Monatsschrift Kinderheilkunde
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Ausgabe 1/2021
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Zusammenfassung
Das Tragen von Masken (Alltagsmaske oder chirurgische Maske) ist neben der Abstandswahrung und Hygienemaßnahmen zu einem wesentlichen Mittel zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie geworden. Sie stellen eine wesentliche Barriere für infektiöse Tröpfchen im Nahfeld dar und können neben dem Fremdschutz möglicherweise auch den Träger schützen. Nach Darstellung möglicher körperlicher oder seelischer Nebenwirkungen bei Erwachsenen werden die wenigen Daten zu unerwünschten Wirkungen bei Kindern referiert. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung sind bislang keine wesentlichen Nebenwirkungen bekannt geworden. Allerdings können Masken sehr lästig sein. Die Schlussfolgerung besagt, dass bei gesunden wachen Kindern, die jederzeit in der Lage sind, die Maske selbstständig abzunehmen, unerwünschte Wirkungen nicht zu befürchten sind. Während Kinder etwa ab 10 Jahren mit einer Maske nach altersgemäßer Aufklärung und Demonstration sinnvoll und effektiv umgehen können, sodass das Tragen auch vorgeschrieben werden kann, sollten Grundschüler nicht dazu verpflichtet und Vorschulkinder davon befreit werden. Die Tragedauer sollte begrenzt werden, und Schulkinder, die an ihrem Platz unter Einhaltung des Abstandsgebotes sitzen, sollen die Maske abnehmen dürfen.