Erschienen in:
06.04.2018 | Die Verbände informieren
NEUE GRUNDVERORDNUNG ZUM DATENSCHUTZ
Das bürokratische Monster mit gesundem Menschenverstand bändigen
verfasst von:
gc
Erschienen in:
NeuroTransmitter
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Ausgabe 4/2018
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Auszug
Zum 25. Mai 2018 wird das Datenschutzrecht in Europa grundlegend neu geordnet. Gemeinsam mit dem Mitte 2017 neu erlassenen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) tritt die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Im medizinischen Bereich geht es um Vorschriften zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung, die auch in Arztpraxen verstärkt beachtet werden müssen. So müssen Praxen in Zukunft die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze nachweisen können und die Informationspflichten gegenüber den Patienten werden ausgeweitet. Auf welche Weise die Patientendaten in der Praxis verarbeitet werden, ist zu dokumentieren und den Patienten — beispielsweise per Aushang — bekannt zu machen. Fremdfirmen, die Einblick in medizinische Daten erlangen können, etwa bei der EDV-Wartung, müssen Datenschutzerklärungen unterzeichnen. Ab einer Zahl von zehn Mitarbeitern muss ein qualifizierter interner oder externer Datenschutzbeauftragter einer Praxis benannt und der Datenschutzbehörde mitgeteilt werden. Neu ist auch, dass Behörden die Datenschutzmaßnahmen sowie deren Dokumentation zukünftig kontrollieren dürfen und bei Verstoß gegebenenfalls Strafen verhängen können. …