Erschienen in:
05.09.2017 | Medizinrecht
Das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen
Ein Überblick und Handlungsempfehlungen für Kooperationen und Unternehmensbeteiligungen von Ärzten
verfasst von:
M. Frehse, S. Lübbersmann
Erschienen in:
Journal für Ästhetische Chirurgie
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Ausgabe 3/2017
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Zusammenfassung
Mit den neuen Strafvorschriften der §§ 299a ff. StGB sind nunmehr korruptive Verhaltensweisen im Gesundheitssektor mit Kriminalstrafen sanktionierbar, die bereits zuvor schon – berufs-, sozial- und wettbewerbsrechtlich – gesetzeswidrig waren. Hiervon erfasst wird die Vereinbarung einer Vorteilsgewährung als Gegenleistung für eine ärztliche Verordnungs‑, Bezugs- oder Zuführungsentscheidung im Rahmen einer wettbewerbsbeeinträchtigenden Unrechtsvereinbarung. Die neuen Strafbestimmungen steigern absehbar sowohl qualitativ als auch quantitativ die Verfolgungsgefahr und, angesichts der jetzt flankierenden strafprozessualen Ermittlungsmöglichkeiten und -befugnisse, auch das Entdeckungsrisiko. Besonderer Prüfung bedürfen daher insbesondere Kooperationen und Unternehmensbeteiligungen des Arztes an anderen Leistungserbringern, denen mitunter die Einpreisung einer unzulässigen „Zuweiserprämie“ oder das Implementieren eines „Selbstbelohnungssystems“ zugrunde liegen kann.