Erschienen in:
12.11.2020 | Psychotherapie aktuell
Das neue Psychotherapeutengesetz: Gewinner und Verlierer
verfasst von:
Prof. Dr. med. Dipl.‐Psych. Michael Linden
Erschienen in:
Die Psychotherapie
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Ausgabe 1/2021
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Zusammenfassung
Der Streit um die Bezahlung der Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) führte zur Verabschiedung eines neuen Psychotherapeutengesetzes. Bislang war die Voraussetzung zur Psychotherapeutenausbildung ein Psychologiestudium. Die neue Ausbildung sieht ein abgetrenntes grundständiges Studium vor das mit einer Staatsprüfung endet, die zur Approbation führt. Danach muss noch eine Weiterbildung absolviert werden. Die Erlaubnis zur unabhängigen Berufsausübung kann nun erst nach einer Fachpsychotherapeutenanerkennung erfolgen, d. h. Jahre später als bisher. Bislang war die Ausbildung der psychologischen Psychotherapeuten bundesweit einheitlich festgelegt. Jetzt hat jede Kammer das Recht, Regeln nach eigenem Gutdünken zu erlassen. Es ist also nicht mehr sicher, dass zukünftige Psychotherapeuten in Weiterbildung das Bundesland wechseln können. Auch die internationalen Auswirkungen sind zu bedenken. Das neue Gesetz gibt den Steuerungsorganen im Gesundheitswesen neue Eingriffsmöglichkeiten um die Zahl der Psychotherapeuten zu begrenzen. Profiteure einer derartigen Mengensteuerung dürften die ärztlichen Psychotherapeuten und sonstige konkurrierende Facharztgruppen sowie die bereits praktizierenden Psychotherapeuten sein.