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Erschienen in: Somnologie 4/2010

01.12.2010 | Originalien

Das Strafbarkeitsrisiko des Arztes im diagnostischen Prozedere der erhöhten Tagesschläfrigkeit bei Patienten

verfasst von: Dr. jur. I.E. Fromm

Erschienen in: Somnologie | Ausgabe 4/2010

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Zusammenfassung

Bereits vor 3 Jahren hat der deutsche Gesetzgeber auf die hohe Anzahl von Verkehrsunfällen, hervorgerufen durch Ermüdungen und Einschlafen, reagiert und die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) in Bezug auf Schlafstörungen ergänzt. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt. Nach dem neuen Gesetzeswortlaut der Ziff. 11.2.1 sollen nicht behandelte Personen mit Schlafstörungen künftig nicht mehr tauglich zum Führen von Fahrzeugen sein, wenn eine messbare auffällige Tagesschläfrigkeit vorliegt. Nur Betroffene mit behandelten Schlafstörungen sollen bedingt fahrtauglich bleiben, unter der Voraussetzung, dass keine messbar auffällige Tagesschläfrigkeit mehr vorliegt. Als Auflage muss sich der Fahrer bei chronischen Schlafstörungen auch nach einer Behandlung regelmäßigen Kontrollen seiner Tagesschläfrigkeit unterziehen. Inhaber besonderer Führerscheinklassen nach Anlage 5, wie Lkw-, Bus- und Taxifahrer, werden regelmäßigen Screening-Untersuchungen unterzogen und vom Arzt auf das Vorliegen typischer Symptome von Schlafkrankheiten befragt. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den praktischen Konsequenzen und Risiken des Arztes im Zusammenhang mit der ärztlichen Untersuchung eines Patienten mit Tagesschläfrigkeit. Darf er die Straßenverkehrsbehörde von sich aus über die Krankheit informieren oder ist er dazu bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses sogar verpflichtet? Welche Folgen hat es, wenn der Arzt typische Symptome von Tagesschläfrigkeit übersieht und den Patienten als geeignet für den Straßenverkehr einschätzt, dieser sodann aber einen Verkehrsunfall durch Aufmerksamkeitsstörungen verursacht? Besteht ein Risiko des Arztes, sich strafbar zu machen? Ist er sogar verpflichtet, im Regressprozess Schadensersatz an die verletzte(n) Person(en) zu zahlen?
Fußnoten
1
Für eine Rechtfertigung eines Verstoßes gegen § 203 StGB spricht hier auch das Gefahrgutbeförderungsgesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 2009, BGBl. I S. 1774, ber. S. 3975), welches in § 2 Abs. 1 bestimmt, dass gefährliche Güter im Sinne dieses Gesetzes Stoffe und Gegenstände sind, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.
 
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Fahrerlaubnis-Verordnung, Verkündungsstand: 15.07.2010, in Kraft ab: 01.09.2009, Anlage 5 (zu § 11 Abs. 9, § 48 Abs. 4 und 5 FeV): Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Anl. 5 Nr. 2 Satz 3 und Muster geänd. mWv 1. 9. 2002 durch VO v. 7. 8. 2002 (BGBl. I S. 3267); Muster geänd. mWv 15. 6. 2007 durch VO v. 6. 6. 2007 (BGBl. I S. 1045) Fahrerlaubnis-Verordnung, Verkündungsstand: 15.07.2010, in Kraft ab: 01.09.2009, Anlage 5 (zu § 11 Abs. 9, § 48 Abs. 4 und 5 FeV): Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Anl. 5 Nr. 2 Satz 3 und Muster geänd. mWv 1. 9. 2002 durch VO v. 7. 8. 2002 (BGBl. I S. 3267); Muster geänd. mWv 15. 6. 2007 durch VO v. 6. 6. 2007 (BGBl. I S. 1045)
2.
Zurück zum Zitat Fischer T (2008) Strafgesetzbuch, Kommentar, 55. Aufl. C.H. Beck, München Fischer T (2008) Strafgesetzbuch, Kommentar, 55. Aufl. C.H. Beck, München
3.
Zurück zum Zitat Fromm I (2008) Die Neuerungen in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zur Bekämpfung der Gefährdung des Straßenverkehrs durch Schlafapnoe und sonstige chronische Schlafstörungen. Pneumologie 62:387–391CrossRefPubMed Fromm I (2008) Die Neuerungen in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zur Bekämpfung der Gefährdung des Straßenverkehrs durch Schlafapnoe und sonstige chronische Schlafstörungen. Pneumologie 62:387–391CrossRefPubMed
4.
Zurück zum Zitat Wessels J, Beulke W (2009) Strafrecht Allgemeiner Teil (AT), 39. Aufl. Müller, Heidelberg Wessels J, Beulke W (2009) Strafrecht Allgemeiner Teil (AT), 39. Aufl. Müller, Heidelberg
5.
6.
7.
Metadaten
Titel
Das Strafbarkeitsrisiko des Arztes im diagnostischen Prozedere der erhöhten Tagesschläfrigkeit bei Patienten
verfasst von
Dr. jur. I.E. Fromm
Publikationsdatum
01.12.2010
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Somnologie / Ausgabe 4/2010
Print ISSN: 1432-9123
Elektronische ISSN: 1439-054X
DOI
https://doi.org/10.1007/s11818-010-0494-5

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