Erschienen in:
30.09.2021 | Psychotherapie | Übersichten
Das Urteil des Bundessozialgerichts zur Einbindung von Psychologischen Psychotherapeuten in die interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie
Eine kritische Kommentierung
verfasst von:
Dr. med. J. Lutz, Y. Grundmann, A. Böger, P. Nilges, A. Benecke, R. Sabatowski, Ad-hoc-Kommission „Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie“ der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V.
Erschienen in:
Der Schmerz
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Ausgabe 2/2022
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Zusammenfassung
Krankenhäuser haben im Rahmen ihres Angebots für eine interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie (teilstationär und stationär) immer wieder mit strengen Detailprüfungen der zu kodierenden Prozedurenkodes (OPS 8‑918.xx; 8‑91c) durch Krankenkassen und den Medizinischen Dienst zu kämpfen. Dabei werden regelmäßig die Notwendigkeit der (teil-)stationären Behandlung im jeweiligen Sektor, dokumentierte Therapieanteile und die Qualifikation der Therapeuten überprüft. Das Bundessozialgericht hat am 27.10.2020 zur konkreten Qualifikation von psychologischen Psychotherapeuten (BSG vom 27.10.2020, Az.: B 1 KR 25/19 R) entschieden. Das Urteil und seine potenziellen Auswirkungen werden in der vorliegenden Übersicht erläutert und diskutiert.