01.02.2012 | Medizinrecht
Das Versorgungsstrukturgesetz
Bedeutung für MKG-Chirurgen
Erschienen in: Die MKG-Chirurgie | Ausgabe 1/2012
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Nach dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG), das am 01.01.2007 in Kraft getreten ist, dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG), dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) und dem GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) ist das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) bereits das 5. Reformgesetz, das die Bundesregierung innerhalb von nur 5 Jahren auf den Weg gebracht hat. Es wurde am 01.12.2011 vom Bundestag beschlossen und ist am 01.01.2012 in Kraft getreten. Sein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen ist die Sicherstellung einer flächendeckenden bedarfsgerechten und wohnortnahen medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Schwerwiegende chronische Erkrankungen und Multimorbidität nehmen tendenziell zu. Dies führt zu einem steigenden Bedarf an medizinischen Leistungen. Gleichzeitig sinkt tendenziell aufgrund der demographischen Entwicklung das Nachwuchspotenzial in medizinischen und pflegerischen Berufen. Die Bundesregierung sah sich deshalb innerhalb kurzer Zeit erneut veranlasst, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu ändern, um insbesondere in ländlichen Regionen dem drohenden Mangel an Hausärzten, aber auch an Fachärzten entgegenzuwirken. Schwerpunkte des Gesetzes betreffen vor allem folgende Bereiche:-
Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung
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Reform des vertragsärztlichen und -zahnärztlichen Vergütungssystems
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Einführung einer neuen sektorenverbindenden ambulanten spezialärztlichen Versorgungsebene