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Erschienen in:

29.01.2020 | Ästhetisch-Plastische Chirurgie | Medizinrecht

Juristischer Notfallkoffer beim Einsatz wegen zivil-, strafrechtlicher oder sonstiger Ansprüche gegen einen Mediziner

verfasst von: Andrea Dreimann, Prof. Dr. Hermann Fenger

Erschienen in: Journal für Ästhetische Chirurgie | Ausgabe 1/2020

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Auszug

Nach wie vor ist ärztliches Handeln mit einem hohen Risiko behaftet. Zwar werden Ärzten heute nicht mehr wie zu Zeiten des babylonischen Königs Hammurabi beim Tode des Patienten die Hände abgehackt. Jedoch muss der Mediziner damit rechnen, nach seiner Behandlung zivilrechtlich in Anspruch genommen zu werden. Im Zivilrecht geht es um die Regulierung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, die der geschädigte Patient geltend macht. Im Regelfall wird dies mit der hinter dem Arzt stehenden Haftpflichtversicherung reguliert. …
Fußnoten
1
Madea/Dettmeyer, Medizinschadensfälle und Patientensicherheit, Deutscher Ärzte-Verlag 2007.
 
2
Pressekonferenz der Bundesärztekammer: Statistische Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, 03. April 2019.
 
3
Petry, Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, „Großschäden: Zur Situation der Haftpflichtversicherung für Krankenhäuser und Ärzte“, 15. Deutscher Medizinrechtstag, Berlin 2014.
 
Metadaten
Titel
Juristischer Notfallkoffer beim Einsatz wegen zivil-, strafrechtlicher oder sonstiger Ansprüche gegen einen Mediziner
verfasst von
Andrea Dreimann
Prof. Dr. Hermann Fenger
Publikationsdatum
29.01.2020
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Journal für Ästhetische Chirurgie / Ausgabe 1/2020
Print ISSN: 1867-4305
Elektronische ISSN: 1867-4313
DOI
https://doi.org/10.1007/s12631-020-00214-0

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