29.01.2020 | Ästhetisch-Plastische Chirurgie | Medizinrecht
Juristischer Notfallkoffer beim Einsatz wegen zivil-, strafrechtlicher oder sonstiger Ansprüche gegen einen Mediziner
Erschienen in: Journal für Ästhetische Chirurgie | Ausgabe 1/2020
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Nach wie vor ist ärztliches Handeln mit einem hohen Risiko behaftet. Zwar werden Ärzten heute nicht mehr wie zu Zeiten des babylonischen Königs Hammurabi beim Tode des Patienten die Hände abgehackt. Jedoch muss der Mediziner damit rechnen, nach seiner Behandlung zivilrechtlich in Anspruch genommen zu werden. Im Zivilrecht geht es um die Regulierung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, die der geschädigte Patient geltend macht. Im Regelfall wird dies mit der hinter dem Arzt stehenden Haftpflichtversicherung reguliert. …Anzeige