
2013 | OriginalPaper | Buchkapitel
Allgemeine Ausgangssituation
verfasst von : Hermann Fenger, Ina Holznagel, Bettina Neuroth, Stefan Gesenhues
Erschienen in: Schadensmanagement für Ärzte
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Die Geltendmachung vermeintlicher Ansprüche von Patienten gegenüber Ärzten und Krankenhäusern ist keine Entdeckung der heutigen Zeit. Bereits das Reichsgericht hatte sich 1894 mit einem Vorwurf gegen einen Arzt zu beschäftigen. In der noch heute richtungweisenden Entscheidung wurde festgestellt, dass eine absolut indizierte und lege artis durchgeführte Amputation des Fußes eines Kindes als tatbestandsmäßige und schuldhafte Körperverletzung qualifiziert wurde, da sie ohne den erklärten Willen des Sorgeberechtigten durchgeführt wurde (RGSt 25, 375). Gleichwohl muss man feststellen, dass seit etwa 30 Jahren die Zahl der Fälle, in denen es um ärztliche Fehler geht, rasant zugenommen hat. Parallel dazu ist zu beobachten, dass die Höhe der zuerkannten Beträge für Schmerzensgeld ebenfalls deutlich gestiegen ist. Summen von 500.000 € oder 650.000 € sind keine Seltenheit (OLG Naumburg, MedR 2012, 129 f.; KG GesR 2012, 413 f.). Auch im Bereich des materiellen Schadensersatzes werden teilweise hohe Beträge zugesprochen.