Zusammenfassung
Vor der Untersuchung eines Kindes oder Jugendlichen bei Verdacht auf einen sexuellen Missbrauch muss eine sorgfältige Anamnese erfolgen. Deren Umfang hängt von den Umständen des Einzelfalles bzw. den Umständen der Vorstellung zur medizinischen Untersuchung ab. Schließlich bestimmt auch die Erfahrung des Untersuchers Art und Ausmaß sowohl der Anamneseerhebung als auch der durchzuführenden Untersuchungen. Bei fehlender Erfahrung ist es sinnvoller, an entsprechend ausgebildete Kollegen oder Zentren zu verweisen. Die Untersuchungssituation muss so gestaltet werden, dass die potenziellen Ängste der Kinder berücksichtigt werden. Wenn jeglicher Zwang oder Druck, um die Untersuchung durchzuführen, vermieden wird, hat sie das Potenzial für betroffene Kinder einen Beitrag zur Bewältigung des Geschehens zu werden. Die sinnvollen Schritte des Untersuchungsablaufes, Untersuchungstechniken und etwaige Abstrichentnahmen müssen dem Untersucher geläufig sein.