Rechtstipp. Was passiert, wenn Ärzte oder Zahnärzte abseits der eigentlichen Berufsausübung erheblich betrügen und dafür gerichtlich verurteilt werden? Für das Bundesverwaltungsgericht ist dies ein schwerwiegendes außerberufliches Fehlverhalten, aus dem sich die Unwürdigkeit zur weiteren Ausübung des ärztlichen Berufs ergebe.