Für Menschen, deren standesamtlich eingetragenes Geschlecht nicht mit dem eigenen Erleben übereinstimmt, ist eine Änderung des Personenstandseintrags aktuell mit diskriminierenden Begutachtungen und einem langen und oft entwürdigenden Gang durch die amtlichen und medizinischen Instanzen verbunden. Das Selbstbestimmungsgesetz soll in diesem Jahr das über 40 Jahre alte Transsexuellengesetz (TSG) ablösen. Petra Weitzel, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti), erklärt die Änderungen und welche Auswirkungen sie für die hausärztliche Praxis haben.
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