Rechtstipp. Das Bundesarbeitsgericht hat jüngst in einem Fall klar entschieden, dass die Darlegungs- und Beweislast für die Leistung von Überstunden durch den Arbeitnehmer weiterhin gilt - auch hinsichtlich der Pausenzeiten. Nach Auffassung des Gerichts konnte der Kläger nicht hinreichend darlegen, dass es erforderlich war, ohne Pausenzeiten durchzuarbeiten. Die pauschale Behauptung ohne nähere Beschreibung des Umfangs der Arbeiten genüge nicht.
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