Erschienen in:
11.04.2022 | Botulinumtoxin | Medizinrecht
Populär wie nie: die „Schönheitsspritze“
Rechtliche Aspekte der Unterspritzung mit Botox und Fillern
verfasst von:
Tim Hesse
Erschienen in:
Journal für Ästhetische Chirurgie
|
Ausgabe 2/2022
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Zusammenfassung
Die Nachfrage nach Unterspritzungen mit Botulinumtoxin und Fillern ist derzeit hoch wie nie. Das macht es auch für Ärztinnen und Ärzte verschiedenster Fachgruppen interessant, diese Leistungen anzubieten. Gleichwohl bergen die Injektionen ein gewisses Gefährdungspotenzial; Personen ohne Approbation dürfen Botox- oder Hyaluron-Behandlungen nicht ohne Erlaubnis vornehmen. Bei der Durchführung kommt es auf die allgemeinen Sorgfaltspflichten und die individuellen Kenntnisse und Fertigkeiten des bzw. der Behandelnden an. Die Risikoaufklärung der Patientin (des Patienten) spielt in der ästhetischen Medizin eine wichtige Rolle. Ebenso sollte Wert auf vollständige und korrekte Dokumentation gelegt werden. Darüber hinaus ist auch bei der Leistungsbewerbung – insbesondere bei der Veröffentlichung von Bildmaterial – gewisse Vorsicht geboten. In der Rechtsprechung wurde zuletzt das Verbot der Werbung für nicht indizierte medizinische Behandlungen mittels sog. Vorher-Nachher-Bilder nach dem Heilmittelwerbegesetz auch in Bezug auf minimal-invasive Eingriffe bestätigt.