Drei Jahre nach Inkrafttreten des ‚Cannabisgesetzes‘ [1] gehören entsprechende Kostenübernahme-Anträge bei der GKV zum Alltag. Zunehmend sorgen Landessozialgerichte dafür, dass sich die Mühe lohnt. Hier noch einmal die wichtigsten Aspekte für die Antragstellung.
05.05.2021 | Cannabinoide | Sonderbericht | Online-Artikel | Mit freundlicher Unterstützung von: Spectrum Therapeutics GmbH