Bei der kombinierten COVID-/Grippe-Impfung können die Begleitumstände wie Samstag, Haus- und Mitbesuch zweimal abgerechnet werden: Einmal nach Impfverordnung und einmal nach GOÄ sowie – unter Umständen – auch nach EBM.
05.10.2022 | COVID-19-Impfung | Nachrichten