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16.12.2020 | COVID-19 | Nachrichten

Hausärzte in zweiter Gruppe

Priorisierung der Impfverordnung hat sich geändert

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Am 18.12. wird die neue Impfverordnung erlassen. Springer Medizin liegt der aktuelle Bearbeitungsstand vor: Wer zuerst gegen SARS-CoV-2 geimpft wird, unterscheidet sich in Nuancen von der ersten RKI-Empfehlung.

Die Priorisierung bei der Schutzimpfung gegen COVID-19 soll sich offenbar ändern. Zunächst sollen die Mitarbeiter und die Betreuten in Einrichtungen der Alten- und Behindertenpflege geimpft werden. Gleiches gilt für die ambulante Pflege. Über 80-Jährige sollen ebenfalls Vorrang genießen.

Das geht aus dem aktuellen Entwurf der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 hervor, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt.

Hausärzte haben nun Prio 2

Abweichend von der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut sollen auch 70-Jährige bereits hohe Priorität erhalten. Die STIKO hatte hier noch eine Zwischenstufe für 75- bis 80-Jährige eingezogen.

Ärztliche Atteste für die Impfung sollen einen Code für die Terminvergabe enthalten müssen. Für Atteste soll es zusätzlich zu den ursprünglich genannten fünf Euro Vergütung weitere 90 Cent je per Post verschicktem Attest geben.

Haus- und grundversorgende Fachärzte genießen demnach nicht erste Priorität. In der obersten Dringlichkeitsstufe finden sich nun „Medizinische Einrichtungen mit sehr hohem Expositionsrisiko“. „Ärzte und sonstiges Personal“ mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt“ finden sich erst in der Prioritätsstufe zwei.

Zuerst geimpft werden sollen nun die Mitarbeiter von

  • Intensivstationen,
  • Zentralen Notaufnahmen,
  • Rettungsdiensten,
  • Impfzentren,
  • Einrichtungen mit „infektionsrelevanten aerosolgenerierenden Tätigkeiten wie zum Beispiel Zahnärzte sowie

Personen mit sehr hohem Risiko für schwere bis tödliche Verläufe, zum Beispiel in der Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin.

Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Adipositas, Krebs oder Asthma bronchiale finden sich in der dritten Prioritätsstufe. Dort sind auch die Mitarbeiter in Apotheken, Lehrer und Mitarbeiter öffentlicher Dienste wie der Feuerwehr oder Soldaten angeführt.

Die Verordnung soll nach ersten Ankündigungen am Freitag von Gesundheitsminister Jens Spahn erlassen werden.

Quelle: Ärzte Zeitung

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