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19.03.2021 | COVID-19 | Nachrichten

Beschlüsse

Corona-Sonderregeln und EBM-Ausnahmen gelten weiter

verfasst von: Anke Thomas, Christoph Winnat

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Steigende Infektionszahlen und der Impfstopp haben auch den GBA kalt erwischt: Die Corona-Regeln sollen nun bis Ende September gelten, mit Ausnahme der telefonischen AU. Auch die Ausnahmen im EBM sind verlängert worden.

Vertragsärzte können die Arbeitsunfähigkeit ihrer Patienten auch weiterhin telefonisch feststellen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat diese Sonderregel am Donnerstag einstimmig verlängert – allerdings nur bis zum 30. Juni.

Ganz anders sieht es bei den Sonderregeln zu den Richtlinien bei veranlassten Leistungen aus – dazu zählen etwa die Videobehandlung, telefonische Beratung innerhalb der ASV, die Folgeverordnung bei Hilfs- und Heilmitteln nach telefonischer Anamnese und Krankentransport. Sie gelten nun vorerst bis zum 30. September.

Ursprünglich sollten diese Sonderregeln ebenfalls nur um drei Monate bis zum. 30 Juni verlängert werden. Der unparteiische GBA-Vorsitzende Professor Josef Hecken plädierte angesichts der Coronalage mit wieder steigende Infektionszahlen und Verzögerungen bei den Impfungen für die Verlängerung gleich bis zum 30. September.

Hecken: Tele-AU soll kein Regelfall werden

Jetzt sollte man sich noch „schnell im Gartencenter mit Stiefmütterchen eindecken oder zum Friseur gehen“, bevor wieder alles schließt, sagte Hecken mit Blick auf die mutmaßliche Rücknahme von Lockerungen.

Die Sonderregeln seien bislang nicht missbraucht worden. Sollte die Pandemie wider Erwarten schneller vorbei sein, könne man den Beschluss auch wieder zurücknehmen. Die abstimmungsberechtigten GBA-Mitglieder folgten einstimmig Heckens Vorschlag für die Verlängerung bis Ende September.

Ganz anders Heckens Einschätzung bei der telefonischen AU, die von den Praxen sehr begrüßt wird: Dass sie nur bis 30. Juni verlängert wird, will er als politisches Signal verstanden wissen. „Die telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit soll nicht zum Regelfall werden.“

Ausnahmen bei EBM-Abrechnung verlängert

Um diese Botschaft klar zu machen, plädierte Hecken für Verlängerungen peu à peu der Sonderregel. „Ich will keine Arztpraxis, die nur als ein Krankschreibungs-Callcenter fungiert und Menschen an Montagen mit digitalen gelben Scheinen versorgt.“

Bereits am Mittwoch hatte der Bewertungsausschuss erwartungsgemäß die Ausnahmen zur EBM-Abrechnung während der Pandemie verlängert, gleichfalls bis Ende Juni. Danach können Videosprechstunden auch weiterhin ohne Mengenlimit erbracht werden.

Zudem gelten die Zuschlagspositionen 01433 und 01434 für die telefonische Beratung unvermindert fort. Erhalten bleibt auch das auf 90 Cent erhöhte Porto für den Versand von Folgerezepten oder Überweisungen (Pseudo-GOP 88122).

Kontakt via Telefon

  • Die telefonische Krankschreibung von Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, kann wie bisher telefonisch erfolgen. Der erstmaligen, auf bis zu sieben Kalendertage angelegten Krankschreibung kann sich einmalig eine Folge-AU für weitere sieben Tage anschließen.
     
  • Folgeverordnung nach telefonischer Anamnese für häusliche Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittel, Krankentransporte und -fahrten. Bereits bekannten, persönlich voruntersuchten Patienten kann die Verordnung per Post zugeschickt werden.

Quelle: Ärzte Zeitung

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