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13.07.2022 | COVID-19 | Nachrichten

Abrechnung

KVWL rät Ärzten von Corona-Bürgertests ab

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Ärzte sollen vorerst keine SARS-CoV-2-Bürgertests vornehmen, da nach Ansicht der KVWL Abrechnung und Vergütung nicht geklärt seien.

Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) empfiehlt Vertragsärztinnen und Vertragsärzten, vorerst keine Bürgertests nach der neuen Corona-Testverordnung vorzunehmen. „Die Frage der Abrechnung und der Vergütung der Leistungen ist nach wie vor nicht abschließend geklärt“, heißt es im KVWL-Newsletter für die Mitglieder. „Kurative Tests bei Personen mit Corona-Symptomen sind davon unbenommen und können weiterhin wie gewohnt abgerechnet werden.“

In dem Newsletter informiert die KV über die zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Bundesgesundheitsministerium erzielte Einigung über die neuen Modalitäten bei der Abrechnung der Corona-Bürgertests in den Teststellen und die neuen Regelungen zu den Bürgertestungen.

Zu den Gründen, warum sie niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten von einer Teilnahme an den Tests abrät, möchte sich die KVWL auf Nachfrage der Ärzte Zeitung nicht äußern. (iss)


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