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15.04.2021 | COVID-19 | Nachrichten

Impfungen gegen COVID-19

Rheinland-Pfalz erlaubt siebte Dosis bei Corona-Impfstoff BNT162b2

verfasst von: Anke Thomas

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Niedergelassene Ärzte in Rheinland-Pfalz dürfen aus einem Fläschen BioNTech-Impfstoff jetzt offiziell sieben Dosen verimpfen.

Weil Impfstoff gegen Corona nach wie vor knapp ist, hat das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium der KV Rheinland-Pfalz auf Anfrage die Erlaubnis erteilt, eine siebte Dosis aus den Vials des BioNTech-Impfstoffs Comirnaty® zu entnehmen.

Somit, teilt die KV auf ihrer Webseite mit, könne die siebte Dosis offiziell von den niedergelassenen Ärzten verabreicht und abgerechnet werden. Dies bedeute auch, dass die Praxen den Impfzentren in Rheinland-Pfalz ab sofort gleichgestellt seien.

Die bestehende europäische Zulassung sieht nur sechs Impfstoffdosen pro Ampulle vor. Allerdings hat auch Nordrhein-Westfalen bereits der Entnahme und Verwendung einer siebten Dosis grünes Licht gegeben.

Petition in Bayern gescheitert

Im bayerischen Landtag ist hingegen am Dienstag eine Petition zur Gewinnung zusätzlicher Impfdosen aus den Medikamentenampullen gescheitert. Im Gesundheitsausschuss ging es ebenfalls darum, dass aus den BioNTech-Fläschchen sieben Dosen gewonnen werden können, obwohl offiziell nur sechs Dosen enthalten sind. Der Ausschuss lehnte allerdings mehrheitlich eine Würdigung der Petition ab, sodass die siebte Dosis nun nicht staatlich vorgeschrieben werden soll.

Vertreter verschiedener Fraktionen hatten zuvor klar gemacht, dass es zu begrüßen sei, wenn die Impfärzte sieben statt nur sechs Dosen aus den Ampullen entnehmen. Dies ist möglich, weil der Hersteller immer eine Reserve in die Impfstofffläschchen füllt.

Ausschussvorsitzender Bernhard Seidenath (CSU) betonte allerdings, dass es nachteilig sei, wenn die Entnahme der siebten Dosis vorgeschrieben sei. Denn dann müsse der Arzt diese Dosis auch aus den Ampullen ziehen, jetzt sei es ihm freigestellt.

Die Gesundheitsbehörden hatten klar gemacht, dass Impfärzte zwar sieben Dosen aus den BioNTech-Ampullen entnehmen dürfen, dies aber in eigener Verantwortung geschehe.

Quelle: Ärzte Zeitung

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