Die Auflichtmikroskopie wird gelegentlich von Kassenpatienten zusätzlich zum Hautkrebsscreening gewünscht. In solchen Fällen wird die Leistung als IGeL abgerechnet. Bei einem Verdacht gilt allerdings: Die Kasse zahlt.
01.10.2015 | Dermatologische Diagnostik | Nachrichten | Online-Artikel