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20.04.2021 | DGIM 2021 | Nachrichten

Knochenschutz

Osteoporose: Was der Patient selbst tun kann

verfasst von: Dr. Thomas Meißner

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Gut geeignet bei Osteoporose ist ein Funktionstraining, etwa zur Sturzprophylaxe. Die Kostenübernahme hierfür kann bei der Krankenkasse beantragt werden.

Die Gesundheitsförderung und Prävention ist eine verpflichtende Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. „Was wir gerade bei chronischen Erkrankungen unbedingt brauchen, ist die Bereitschaft des Patienten, selbst etwas für sich zu tun“, sagte Dr. Anke Böhm von der Sana Klinik Sommerfeld beim DGIM-Kongress.

Beispiel Osteoporose: Außer Übungsprogrammen und Elektrotherapie zur Schmerzreduktion und Funktionsverbesserung sei eine regelmäßige Bewegungstherapie mit Eigengewicht empfehlenswert, so die Fachärztin für physikalische und rehabilitative Medizin. „Dabei ist es nicht egal, was Sie den Patienten empfehlen!“ Wenn möglich und zumutbar sollte es sich um High-Impact-Sportarten wie Aerobic handeln. Denn Schwimmen oder Radfahren erhöhen nicht die Knochenmasse. Jedoch kommt man mit den Verordnungsmöglichkeiten über den Heilmittelkatalog allenfalls über ein halbes Jahr.

Gleichgewichts- und Koordinationsschulung

Gut geeignet bei Osteoporose ist auch ein Funktionstraining. Die Kostenübernahme kann bei der Krankenkasse beantragt werden (Muster 56). Das Funktionstraining beinhaltet unter anderem die Sturzprophylaxe, Gleichgewichtsschulung und Koordinationsförderung. Dies lässt sich für 24 Monate verordnen. Geeignete Trainingsgruppen finden sich über das Netzwerk von Osteoporose-Selbsthilfegruppen.

Seit kurzem darf Physiotherapie ab dem vollendeten 70. Lebensjahr bei Osteoporose mit Fraktur für sechs Monate nach einem Akutereignis extrabudgetär verordnet werden. Gleiches gilt bei Patienten mit „besonderem Verordnungsbedarf“ wegen chronifizierten Schmerzsyndrom oder bei Sturzgefahr, und zwar jeweils unabhängig vom Vorhandensein einer Osteoporose.

Quelle: Ärzte Zeitung

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