Zusammenfassung
Die Diagnose einer ambulant erworbenen Pneumonie setzt sich zusammen aus der Klassifikation als „ambulant erworben“ und „nicht schwergradig immunsupprimiert“, einem Bund an möglichen Symptomen der pulmonalen Infektion und extrapulmonaler Symptomatik, dem Nachweis einer neu aufgetretenen Verschattung in der Röntgenthoraxaufnahme sowie aus der Bestätigung der Diagnose im Verlauf.
Insbesondere im ambulanten Bereich kann die Diagnose aufgrund des niedrigen Schweregrades und entsprechend gering ausgeprägter Symptomatik, der Limitation der Aussagekraft der klinischen Untersuchung sowie limitierter diagnostischer Möglichkeiten Schwierigkeiten bereiten. Die Beachtung einiger Regeln der Schweregraderfassung sowie eine Nachuntersuchung nach 24–48 h stellen sicher, in diesen Situationen das Risiko der Patienten für eine unerkannte Progredienz der Pneumonie zu minimieren.
Zu beachten sind eine Reihe von diagnostischen Fallstricken, so die zuweilen schwierige Differentialdiagnose zur Herzinsuffizienz, zu Pleuraergüssen, Lungenembolien und anderen, nichtinfektiösen Verschattungen, die eine Pneumonie vortäuschen können („mimics“).