Erschienen in:
10.06.2021 | Praxismanagement
Drei Texte - eine neue Sicht?
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 6/2021
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Auszug
Abrechnung von Kompositrestaurationen. Der Streit um die adhäsive Befestigung von Kompositrestaurationen schien sich endgültig zur Ablehnungsseite zu neigen: keine Berechnung einer zusätzlichen Leistung nach Nr. 2197 neben 2060, 2080, 2100, 2120 GOZ. Grund? Die adhäsive Befestigung sei zwangsläufig immer in der fachgerechten Kompositrestauration in Adhäsivtechnik enthalten, somit abgegolten mit den Gebühren nach 2060 ff. GOZ. Da tauchten zeitnah folgende drei Verlautbarungen auf. …