Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können rückwirkend zum 1. Juli präanästhesiologische Untersuchungen abrechnen. Damit soll eine Regelungslücke geschlossen werden.
15.08.2024 | EBM | Nachrichten
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Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können rückwirkend zum 1. Juli präanästhesiologische Untersuchungen abrechnen. Damit soll eine Regelungslücke geschlossen werden.