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29.03.2023 | EBM | Nachrichten | Online-Artikel

Abrechnung / Inflationsausgleich

EBM-Beschluss: Kassen beteiligen sich an horrenden Stromkosten

Radiologen, Strahlentherapeuten und Dialysepraxen können Strom-Mehrkosten ab 500 Euro rückwirkend zum 1. Januar bei der KV geltend machen.

Literatur

Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 640. Sitzung am 29. März 2023

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