15.05.2020 | EBM | Die Verbände informieren
Neuordnung der Portogebühren im EBM
Soll das Versenden von Arztbriefen abgewürgt werden?
verfasst von:
Dr. med. Gunther Carl
Erschienen in:
NeuroTransmitter
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Ausgabe 5/2020
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Auszug
Mitte April haben sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) auf neue Portogebühren im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geeinigt. Erforderlich wurde dies wegen der neuen Vorgaben des Gesetzgebers im SGB V, den gesicherten elektronischen Arztbriefversand zu fördern und die Kostenerstattung des Faxversandes auf höchstens die Hälfte des Briefportos abzusenken. Die Regelung gilt ab dem 1. Juli 2020. Ab dem 1. Juli 2021 wird die Kostenerstattung des Faxes noch weiter abgesenkt. …