Erschienen in:
10.06.2016 | Originalien
Erwerbstätig mit Hörschädigung in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Regionale Ergebnisse aus der GINKO-Studie
verfasst von:
PD Dr. A. Weber, U. Weber
Erschienen in:
HNO
|
Ausgabe 10/2016
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Zusammenfassung
Hintergrund
Beeinträchtigungen des Gehörs und des Hörens führen zu Defiziten in der Kommunikationsfähigkeit und sind als partizipationsgefährdende Momente im Sinne der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) relevant. Um dieser Gefährdung der Teilhabe – v. a. am Erwerbsleben – entgegenzuwirken, gibt es in Deutschland verschiedene Gesetze wie das SGB IX oder die UN-BRK.
Ziel der Arbeit
Aus der Sicht der Betroffenen wird die Umsetzung dieser Gesetze in die Praxis in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen dargestellt.
Methodik
In der in Kooperation mit Selbsthilfeverbänden durchgeführten GINKO-Studie wurden erwerbstätige Betroffene mit einem standardisierten Fragebogen, der auch online mit Gebärdensprachfilmen zur Verfügung stand, schriftlich zu ihrer Situation am Arbeitsplatz befragt. An der Studie beteiligten sich 3189 schwerbehinderte Erwerbstätige mit einer Hörschädigung, davon 260 (8,3 %) aus Sachsen, 53 (1,7 %) aus Sachsen-Anhalt und 62 (1,9 %) aus Thüringen.
Ergebnisse
Eine hörgeschädigtengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes erwies sich sowohl bundesweit als auch in den 3 Bundesländern nur bei einem geringen Anteil der Befragten als gelungen. Es bestehen noch erhebliche Defizite in der Umsetzung der rechtlichen Möglichkeiten. Zwischen den Bundesländern ergeben sich für die Ergebnisse der Inanspruchnahme von gesetzlich vorgesehenen begleitenden Hilfen im Arbeitsleben und der hörgeschädigtengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes überwiegend keine statistisch bedeutsamen Unterschiede.
Schlussfolgerung
Gründe für die Defizite in der Umsetzung können in einer unzureichenden Information der Betroffenen über die rechtlichen Möglichkeiten liegen. Deshalb sind Hinweise auf Selbsthilfegruppen auf Landesebene wichtig, um nach einer erfolgreichen medizinischen Behandlung auch die Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne der ICF zu befördern.