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17.07.2020 | Fertilität und Kinderwunsch | Nachrichten | Online-Artikel

Gemeinsamer Bundesausschuss

Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen wird Kassenleistung

verfasst von: Rebekka Höhl

GKV-Patienten, denen eine keimzellschädigende Therapie bevorsteht, haben künftig einen Anspruch auf eine Kryokonservierung von Keimzellen auf Kassenkosten. Der GBA hat diese Therapien auch näher definiert.

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