GKV-Patienten, denen eine keimzellschädigende Therapie bevorsteht, haben künftig einen Anspruch auf eine Kryokonservierung von Keimzellen auf Kassenkosten. Der GBA hat diese Therapien auch näher definiert.
17.07.2020 | Fertilität und Kinderwunsch | Nachrichten | Online-Artikel
Gemeinsamer Bundesausschuss