Zusammenfassung
Der Begriff „Forensische Osteologie“ wird üblicherweise auf die Untersuchung und Beurteilung von aufgefundenen Knochen zu Identifikationszwecken begrenzt. Hierbei kann es sich um überwiegend bis nahezu gänzlich skelettierte Leichen, vollständige oder unvollständige Skelette bis hin zu einzelnen Knochen oder nur um Knochenfragmente handeln. Zur forensischen Osteologie sind auch die Untersuchung des Gebisses zur Identifizierung (Zahnschema) und die Lebensaltersbestimmung zu zählen. Überschneidungen und Kooperationen ergeben sich mit dem in der Zahnmedizin etablierten Spezialgebiet der „Forensischen Odontostomatologie“ sowie bei der forensischen Altersbestimmung beim Lebenden. Diese Themen werden neben anderen Aspekten, wie speziell der Darstellung von osteologischen post-, prä- und perimortalen Veränderungen, in diesem Kapitel ausführlich behandelt.