Zusammenfassung
Psychologische und psychiatrische Gutachten stellen eine beachtliche Hilfe für die am Kindeswohl orientierten Entscheidungen des Familiengerichtes dar. Daher werden solche Sachverständigengutachten in einer Vielzahl von Fällen angefordert. Solche Fälle betreffen Sorgerechtsentscheidungen, das Umgangsrecht, das Auskunftsrecht, kindesschutzrechtliche Maßnahmen, die nicht medizinisch indizierte Beschneidung einwilligungsunfähiger männlicher Kinder, die mit Freiheitsentzug verbundene Unterbringung Minderjähriger sowie die Verbleibensanordnung. Praktische Relevanz hat darüber hinaus insbesondere die Sachverständigentätigkeit im Rahmen einer Anordnung gem. § 163 Abs. 2 FamFG (Hinwirken auf ein Einvernehmen).