Erschienen in:
16.05.2022 | Gesundheitspolitik | Gesundheitspolitik
Gesundheitspolitik
verfasst von:
Dr. med. Klaus Gehring, Dr. med. Christa Roth-Sackenheim
Erschienen in:
NeuroTransmitter
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Ausgabe 5/2022
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Auszug
Die KBV und Krankenkassen haben sich darauf geeinigt, dass künftig mehr Patienten ausschließlich per Video behandelt werden können. Die ursprünglich geltende Begrenzung der Behandlungsfälle pro Quartal lag bei 20 % - seit 1. April liegt das Maximum bei 30 %. Nunmehr können Ärzte und Psychotherapeuten pro Quartal fast jeden dritten Patienten ausschließlich per Video behandeln, ohne dass dieser in die Praxis kommen muss. Bei den übrigen Patienten kann die Videosprechstunde flexibel angewendet werden, wenn mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal erfolgt ist. Auch die Leistungsmenge wird erhöht: Seit dem 1. April dürfen statt 20 % bis zu 30 % der Leistungen, die per Video möglich sind, in Videosprechstunden abrechnen. Diese Obergrenze gilt je GOP und Quartal und ist nicht patientenbezogen. Ausgenommen von der Begrenzungsregelung sind GOP, die ausschließlich im Videokontakt berechnungsfähig sind, zum Beispiel Videofallkonferenzen mit Pflegekräften (GOP 01442). …