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05.05.2021 | Gesundheitspolitik | Nachrichten

Ärztliche Weiterbildung

Ärztetag gibt grünes Licht für Facharzt für Infektiologie

verfasst von: Rebekka Höhl

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Künftig soll es eine Facharzt-Weiterbildung für Innere Medizin und Infektiologie geben. Der 124. Deutsche Ärztetag zieht damit nicht nur die Lehren aus der Corona-Pandemie.

Außer einer Zusatz-Weiterbildung liegt in Deutschland bislang keine vertiefende klinische Facharztkompetenz in der Infektiologie vor. Das soll sich nun ändern: Der 124. Deutsche Ärztetag hat am Mittwochmittag die Einführung des Facharztes für Innere Medizin und Infektiologie beschlossen. Er wird künftig in die (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) aufgenommen.

In einer Kammerregion, nämlich Rheinland-Pfalz ist er sogar schon in der regionalen Weiterbildungsordnung etabliert, berichtete Professor Henrik Herrmann, Vorsitzender der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer.

Aber es braucht nicht nur wegen der aktuellen Corona-Pandemie eine Veränderung in der infektiologischen Versorgung. Es sei zu erwarten, dass Infektionskrankheiten weiter zunehmen, Stichworte Klimawandel und Globalisierung, hieß es auf dem Ärztetag. Und: „Schon seit 38 Jahren haben wir eine weltweite Pandemie, nämlich HIV“, gab Dr. Christian Messer von der Ärztekammer Berlin zu bedenken.

Zusatzweiterbildung bleibt erhalten

Laut dem Ärztetagsbeschluss besteht derzeit eine „strukturelle Unterversorgung insbesondere bei schweren und komplikativ verlaufenden Infektionskrankheiten“. Diese Lücke soll der Facharzt für Infektiologie schließen.

Mit Sorgen einzelner Delegierter, dass dadurch die Zusatzweiterbildung Infektiologie künftig untergehen könnte, räumte unter anderem Dr. Wolf Andreas Fach von der Landesärztekammer Hessen auf: Der Facharzt sei ein sinnvolles Add-on, „da wird niemandem etwas weggenommen.“ Gleichzeitig warnte er vor Sektorendenken.

Auch Kompetenzerwerb im ÖGD möglich

Dabei ist der Antrag, den Facharzt für Infektiologie einzuführen, kein ganz neuer. Bereits vor fünf, sechs Jahren habe es einen Antrag dazu gegeben, berichtete Herrmann. 2018 sei dann ein Neu-Antrag gestellt worden. „Den Entwurf haben wir eng mit den Fachgesellschaften und Berufsverbänden erarbeitet“, sagte er.

Die Weiterbildungszeit soll 72 Monate im Gebiet Innere Medizin betragen. Von den 36 Monaten, die in der Inneren und Infektiologie abgeleistet werden müssen, können bis zu sechs Monate in Hygiene- und Umweltmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie und/oder in Öffentlichem Gesundheitswesen angerechnet werden. 

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Ärzte Zeitung

Dieser Beitrag stammt aus der Feder unserer Kollegen der Ärzte Zeitung. Noch mehr Beiträge zu Gesundheits- und Berufspolitik, aber auch zu Praxisthemen wie Abrechnung und Recht finden Sie bei Ärzte Zeitung Online.

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