Zusammenfassung
Von einer beidseitigen, therapiebedürftigen Hörstörung ist ca. eines von 1000 Neugeborenen betroffen, mit der Folge von Schwierigkeiten in der sprachlichen, psychosozialen und intellektuellen Entwicklung. Die Schwerhörigkeit wird häufig zu spät erkannt, oft erst im zweiten oder dritten Lebensjahr. Die Folge ist eine verzögerte und bleibend eingeschränkte Sprachentwicklung, die nur schwer und mit eingeschränktem Erfolg zu behandeln ist. Inzwischen liegen Untersuchungen vor, die den Vorteil einer frühen Therapieeinleitung auf die spätere sprachliche, psychosoziale und intellektuelle Entwicklung eindeutig belegen. Nur durch ein Screeningprogramm zur Früherkennung von therapiebedürftigen Hörstörungen wird eine frühzeitige Diagnosestellung und die Einleitung von Therapiemaßnahmen innerhalb der ersten sechs Monate ermöglicht, wie es auch von der interdisziplinären Konsensuskonferenz gefordert wird. Daher hat der gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) beschlossen, das Neugeborenen-Hörscreening zum 01.01.2009 in die Kinder-Richtlinien und damit in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Ziel ist die Erkennung einer beidseitigen Hörstörung ab einem Hörverlust von 35 dB. Der Screeningprozess ist einschließlich verbindlicher Qualitätsanforderungen in den Richtlinien festgeschrieben. Die wichtigsten Eckpunkte werden im Folgenden beschrieben.