Fortbildungspflicht-- Als "überfällig" hat der stellvertretende Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Dr. Peter Bührens, die Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Verlängerung der Fortbildungs-Nachweisfrist bezeichnet. Wegen der vom Gesetzgeber erklärten epidemischen Lage von nationaler Tragweite mussten seit mehr als einem Jahr nahezu alle Präsenz-Fortbildungsveranstaltungen abgesagt werden. Gemäß § 95 d (3) SGB V hat ein Vertragsarzt "alle fünf Jahre gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung den Nachweis zu erbringen, dass er in dem zurückliegenden Fünfjahreszeitraum seiner Fortbildungspflicht nach Absatz 1 nachgekommen ist". Bei Nichterfüllung drohen Honorarkürzungen und im schwersten Fall der Zulassungsentzug - also ein faktisches Berufsverbot. "Es hat sich längst erwiesen, dass diese Vorschrift überflüssig ist, da bereits das zahnärztliche Berufsrecht eine entsprechende Verpflichtung enthält", sagte Bührens, der im Bundesvorstand für die Fortbildung zuständig ist. Außerdem habe die Erfahrung gezeigt, dass nur ein verschwindend geringer Teil der Vertragszahnärztinnen und -ärzte den gesetzlich geforderten Nachweis nicht erbringt. Die Vorschrift sei daher eher ein Ausdruck von Regelungswut, als dass sie einen praktischen Nutzen habe. JH