Erschienen in:
30.10.2021 | Fertilität und Kinderwunsch | Gynäkologie aktuell
G-BA Richtlinie zur Fertilitätsprotektion – ein aktueller Überblick
verfasst von:
Univ.-Prof. Dr. med. Nicole Sänger, Prof. Dr. Heribert Kentenich, PD Dr. med. Ulrich A. Knuth
Erschienen in:
Die Gynäkologie
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Ausgabe 12/2021
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Zusammenfassung
Mit der Einführung des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Jahr 2019 durch eine Initiative des Gesundheitsministers Jens Spahn wurde der Grundstein für die kürzlich in Kraft getretene „Richtlinie zur Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen oder Keimzellgewebe sowie entsprechende medizinische Maßnahmen wegen keimzellschädigender Therapie (Kryo-RL)“ gelegt. Die Maßnahmen zur Fertilitätsprotektion bei Patienten im reproduktiven Alter werden nunmehr seit dem 01. Juli 2021 bei gesetzlichen Versicherten von der Krankenkasse übernommen. Anspruchsberechtigt sind alle, deren Grunderkrankung eine gonadotoxische Therapie notwendig macht. Obwohl die Verfahren der Fertilitätsprotektion mittlerweile zur Routineversorgung gehören, wurden die Kosten bisher nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen und mussten von den Betroffenen privat getragen werden. Die nun in Kraft getretene Richtlinie beschreibt die Leistungsvoraussetzungen, die Altersgrenzen für Betroffene, die medizinischen Indikationen und die vorauszugehenden Beratungen zur Umsetzung der Fertilitätsprotektion. Im Falle der Kryokonservierung von Ovargewebe, dessen Verwendung im Gegensatz zu Keimzellen in der aktuellen Richtlinie bisher nicht enthalten ist, berät der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einem zweiten Verfahren weiter, da die Methode noch nicht als abschließend evaluiert erscheint. Mit einer endgültigen Beschlussfassung hierzu wird im zweiten bis dritten Quartal des Jahres 2022 zu rechnen sein.