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2013 | OriginalPaper | Buchkapitel

43. Insektenbefall lebender Menschen – Zeichen der Vernachlässigung

verfasst von : Jens Amendt

Erschienen in: Klinisch-forensische Medizin

Verlag: Springer Vienna

Zusammenfassung

Insekten und hier vor allem Fliegen (Diptera) werden in der Rechtsmedizin in der Regel mit der Eingrenzung des Todeszeitpunktes in Verbindung gebracht. Dies liegt in der nekrophagen Lebensweise der relevanten Arten und der oftmals zeitnah nach Todeseintritt stattfindenden Besiedlung begründet. Bei der Auffindung der für ihren Nachwuchs überlebenswichtigen Kadaver spielen für die Fliegen allerdings Substanzen eine Rolle, die ein Mensch oder Tier auch durchaus im lebenden Zustand aussenden kann. Blutige und schlecht bzw. gar nicht versorgte und sich entzündende Wunden, Exkremente oder nekrotische (abgestorbene) Gewebeareale wie z. B. bei Dekubitus-Patienten können vor allem im Sommer äußerst attraktiv für Fliegen sein und zu einer Eiablage führen.
Metadaten
Titel
Insektenbefall lebender Menschen – Zeichen der Vernachlässigung
verfasst von
Jens Amendt
Copyright-Jahr
2013
Verlag
Springer Vienna
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-211-99468-9_43

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