Zusammenfassung
Ärztliche Interventionen bei Hinweisen oder gesicherten Fällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch haben fünf wesentliche Ziele: sie sollen (1) möglichst evidenzbasiert, zeitnah und verlässlich das Kind oder Jugendlichen vor weiterer Gewalt und Deprivationserfahrung schützen, (2) eingetretene seelische und (selten) körperliche Schäden und Folgen behandeln, (3) die Beteiligung des betroffenen Kindes und Jugendlichen sicherstellen und (4) die Würde des betroffenen Kindes oder Jugendlichen (wieder) herstellen und Maßnahmen zum Opferschutz einzuleiten und (5) die sorgeberechtigten Erwachsenen zu unterstützen, diese Ziele zu erreichen. Diese Interventionen erfolgen oft im Kontext von Maßnahmen der Jugendhilfe und der Familiengerichte. Strafrechtliche Verfahren gehören nicht primär zum medizinischen Kinderschutz, sind aber unter Umständen eng damit verknüpft.