Erschienen in:
23.09.2021 | Praxis konkret
Kein Schadensersatz für Sturz von Rettungstrage
verfasst von:
M. A. Arno Zurstraßen
Erschienen in:
Schmerzmedizin
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Ausgabe 5/2021
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Auszug
Ein Patient klagte gegen einen Landkreis im Harz auf Schadensersatz, weil er sich bei einem Sturz von einer rollbaren Rettungstrage verletzt hatte. Nachdem die Sanitäter den Patienten auf die Trage gelegt hatten, brach plötzlich eines der Räder. Dadurch geriet die Trage in Schieflage und kippte mit dem Patienten um. Der Patient konnte weder Fehler bei der Handhabung der Trage durch die Sanitäter noch Wartungsfehler beweisen. Die Trage habe die regelmäßigen technischen Prüfungen bestanden und sei am Unfalltag von den Rettungssanitätern bei Dienstbeginn auf Sicht überprüft worden. Dies reiche aus. Ein vollständiger, tiefgreifender Test vor jedem Einsatz könne nicht verlangt werden. Das werde den Rettungsanforderungen nicht gerecht, führe realistisch nicht zu mehr Sicherheit und übersteige, etwa bei nicht erkennbaren Materialfehlern, die Möglichkeiten eines Rettungsdienstes. …