Kranke Ausländer dürfen nicht abgeschoben werden, wenn ihnen im Herkunftsland wegen einer unzureichenden medizinischen Versorgung eine erhebliche und letztlich unmenschliche Zunahme ihrer Schmerzen droht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Fall eines krebskranken Russen entschieden.
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